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AGB der HARMLOS
Management GmbH

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  • Die Daydance-Events sind Veranstaltungen der HARMLOS Management GmbH – im Folgenden «Veranstalterin» genannt.

  • Mit dem Erwerb eines Tickets zu den Daydance-Events akzeptiert die erwerbende Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die besitzende Person eines Tickets, die ihr Ticket nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonst wie in Besitz des Tickets geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem sie das Ticket in Besitz nimmt.

  • Das Festival findet bei jeder Witterung statt.

  • Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe des Tickets noch auf Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets.

  • Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).

  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände ohne Rückerstattung des Kaufpreises für das Ticket. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.

  • Das Festivalgelände ist deutlich markiert und signalisiert. Zutritt auf das Festivalgelände erfolgt nur mit einem gültigen Ticket zu den von der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.

  • Festivalbesucher müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Veranstalterin lehnt bei Widerhandlungen jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.

  • Die festivalbesuchende Person ist damit einverstanden, dass sie als Teil des Publikums vor, während und nach des Festivals auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von der Veranstalterin und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung ihrer diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet sie ausdrücklich und unwiderruflich.

2. PROGRAMM

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung das Programm des Festivals zu ändern. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

3. LÄRMIMMISSIONEN
  • Beim Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

  • Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

4. SICHERHEIT 

4.1. Allgemeines

  • Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang dem Festivalareal während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Der Ordnungsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Hausverbot kann einen wichtigen Grund darstellen. Das Recht, den Eintritt aus wichtigem Grund zu verwehren oder einen Verweis vom Festivalgelände auszusprechen, bleibt vorbehalten. Trifft den/die Festivalbesucher/in keine Schuld, kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis des Tickets zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.

4.2. Baden im See

  • Das Baden im See während des Festivals erfolgt auf eigene Gefahr. Der See ist kein überwachtes Badegewässer. Eine Beaufsichtigung durch die Veranstalterin findet nicht statt. 

  • Die Festivalbesucher sind selbst dafür verantwortlich, ihre körperlichen Fähigkeiten, ihren Gesundheitszustand sowie die örtlichen Gegebenheiten (z. B. Wassertiefe, Strömung, Untergrund, Wassertemperatur) zu beurteilen und ihr Verhalten entsprechend anzupassen.

  • Die Veranstalterin haftet im Zusammenhang mit dem Betreten des Sees, dem Baden, Schwimmen, dem Aufenthalt im Uferbereich oder sonstigen Aktivitäten im oder am Wasser nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Haftung für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten bleibt vorbehalten (Art. 100 OR).

5. ZUGANG ZUM UND VERHALTEN AUF DEM FESTIVALGELÄNDE

5.1. Eintritt

  • Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen der Veranstalterin vorgezeigt und allenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.

  • Jede Person, die das Festivalgelände betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten des Festivalgeländes fest verschlossen um das Handgelenk tragen.

  • Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.

  • Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das Festivalgelände und/oder die VIP Zone zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während der auf dem Ticket genannten Zeitdauer.

  • Verlorene Tickets, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

  • Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband im Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.

  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

 
5.2. Rückerstattungsanspruch

  • In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

  • Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein/e Künstler/in gar nicht auftritt. Derartige Sachverhalte schaffen ausdrücklich keine Grundlage für einen Rückerstattungsanspruch.

 
5.3. Weiterverkauf von Eintrittskarten

  • Der Erwerb von Tickets und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

  • Sponsoren, Partner und Dritte sind nicht berechtigt, von der Veranstalterin erhaltene Freikarten zu verkaufen. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die in den Verkauf gelangten Freikarten sperren und für ungültig erklären.

  • Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

 
5.4. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen auf dem Festivalgelände

  • Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.

  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.

 
5.5. Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festivalgelände

  • Sonnen- und Regenschirme sowie (Fahnen-) Stangen

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)

  • Getränke (leere Petflaschen sind erlaubt)

  • Kameras mit Wechselobjektiven sowie Film-/Videokameras und Audioaufnahmegeräte. Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist nur nach Einholen einer schriftlichen Bewilligung bei der Veranstalterin erlaubt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Kaufpreises für das Ticket.

  • Selfie-/GoPro-Sticks usw.

  • Rollerblades, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.

  • Glas

  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis

  • Sämtliche Tiere

  • Getränke

  • Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.

 
5.6. Verkehr; Parking für Festivalbesucher, Helfer, Standbetreiber

  • Parkieren auf den Zufahrtsstrassen und auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.

  • Nicht auf dem Festivalparkplatz und auf den Zufahrtsstrassen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppwagen bestellt ist. Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festivalparkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten der fahrzeughaltenden Person abgeschleppt. Der/Die Fahrzeughalter/in wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.

  • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

  • Fahrzeuge aller Art dürfen auf den ausgeschilderten Parkplätzen abgestellt werden, soweit verfügbar.

6. HAFTUNG
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.

  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival dem Fundbüro abgegeben.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/
GERICHTSSTAND
  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

  • Nebenabreden bestehen keine.

  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

  • Auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts, anwendbar.

  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Sarnen vereinbart.

6. HAFTUNG
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.

  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival dem Fundbüro abgegeben.

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