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AGB

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Das HARMLOS Daydance ist eine Veranstaltung des Vereins HARMLOS – im Folgenden «Veranstalter» genannt.

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher und Vertragspartner des Veranstalters.

  • Bei starkem Gewitter, Sturm o.Ä. kann die Veranstaltung abgebrochen werden.

  • Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

  • Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal:

  • Sonnen- und Regenschirme sowie (Fahnen-) Stangen

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)

  • Kameras mit Wechselobjektiven sowie Film-/Videokameras und Audioaufnahmegeräte

  • Selfie-/GoPro-Sticks usw.

  • Rollerblades, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.

  • Glas

  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis

  • Stroh (-ballen) und ähnliche Produkte

  • Hausrat, Sofas usw.

  • Tiere
     

Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.

  • Das Festareal besteht aus folgendem abgesperrten Gelände: Seefestareal Sachseln

  • Ins Gelände dürfen keine Getränke mitgebracht werden.

  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Für übrige Vertragspartner des Veranstalters bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden von dem Veranstalter nicht akzeptiert.

  • Der Festivalbesuch ist erst ab 18 Jahren gestattet.

  • Empfohlen wird der Eintritt ab 18 Jahren.
     

2. PROGRAMM

2.1. Musikprogramm

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
     

2.2. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen auf dem Festareal

  • Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden DJs sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist nur nach vorgängiger schriftlicher Bewilligung durch den Veranstalter erlaubt.

  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist grundsätzlich untersagt.

  • Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.

  • Den Besuchern ist bewusst und sie sind damit einverstanden, dass während des Festivals Videoaufnahmen und Fotos auf dem Areal gemacht werden und diese zu Werbezwecken genutzt werden.
     

2.3 Lärmimmissionen

  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

  • Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
     

2.4 Baden im See

  • Baden auf eigene Gefahr. Veranstalter übernimmt keine Haftung.


 

3. ZUGANG ZUM FESTIVALGELÄNDE

3.1. Sicherheit

  • Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Der Ordnungsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann einen wichtigen Grund darstellen.

  • Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
     

3.2. Eintritt

  • Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen des Veranstalters gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist nicht übertragbar.

  • Jede Person, die das Festareal betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten des Festivalgeländes fest verschlossen um das Handgelenk tragen.

  • Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig.

  • Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände, während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.

  • Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

  • Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband im Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.
     

3.3. Rückerstattungsanspruch

  • In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

  • Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Derartige Sachverhalte schaffen ausdrücklich keine Grundlage für einen Rückerstattungsanspruch.
     

3.4. Weiterverkauf von Eintrittskarten

  • Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären.

  • Sponsoren, Partner und Dritte sind nicht berechtigt, von dem Veranstalter erhaltene Freikarten zu verkaufen. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die in den Verkauf gelangten Freikarten sperren und für ungültig erklären.

  • Eintrittskarten sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Ticketanbieter zu kaufen (exklusiv eventfrog.ch).
     

4. VERKEHR

4.1 Parking für Festivalbesucher, Helfer, Standbetreiber

  • Fahrzeuge aller Art sollen an den ausgeschilderten Parkplätzen (Sachseln Bahnhof und Feurwehr Sachseln) abgestellt werden.

  • Parkieren sowohl auf den Zufahrtsstrassen als auch auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.

  • Nicht auf dem Festivalparkplatz und auf den Zufahrtsstrassen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.

  • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.

  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
     

5. HAFTUNG

  • Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.

  • Der Veranstalter versichert ihr von Dritten miethalber zur Verfügung gestellte Gegenstände im adäquaten Rahmen. Bestehende Versicherungen sind vorleistungspflichtig, es besteht lediglich ein subsidiärer Versicherungsschutz durch den Veranstalter.
     

6. GEBÜHREN/VERZEIGUNGEN

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gebühren, Bussen und andere Nebenkosten.
 

7. AUFENTHALTE AUF DEM FESTAREAL

  • Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist nur mit einem Festivalticket zu den durch den Veranstalter kommunizierten Öffnungszeiten möglich und gewährleistet.

  • Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Das Übernachten auf dem gesamten Festareal ist für Dritte generell untersagt.

  • Auf dem gesamten Festareal dürfen ohne Erlaubnis des Veranstalters keine Feuer entfacht werden.
     

8. SCHADENERSATZ

  • Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, ihre gesetzliche oder statutarische Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

  • Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
     

9. ZAHLUNGSKONDITIONEN

  • Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 30 Tagen.

  • Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet.
     

10.SCHLUSSBESTIMMUNGEN/GERICHTSSTAND

  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

  • Nebenabreden werden keine vorgenommen.

  • Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller des Veranstalters betreffenden Verträge.

  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Sarnen vereinbart.

  • Auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar.

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